Maklerprovision beim Verkauf in Baden-Württemberg: Wer zahlt wie viel?

Im Bundesland Baden-Württemberg gelten bestimmte Regelungen zur Maklerprovision beim Verkauf von Immobilien, die Verkäufer und Käufer gleichermaßen betreffen. Es ist wichtig, die Kosten und Zuständigkeiten im Vorfeld zu klären, um in diesem Prozess optimal informiert zu sein.

In diesem Artikel erfahren Sie, wer welche Anteile der Maklerprovision in Baden-Württemberg trägt und wie Sie als Beteiligte eine transparente und gerechte Regelung für alle Parteien sicherstellen können.

Definition der Maklergebühr

Die Maklergebühr ist die Vergütung, die ein Immobilienmakler für seine Dienstleistungen beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie erhält. Sie dient als Entlohnung für die Vielzahl an Aufgaben, die ein Makler im Rahmen eines Immobiliengeschäfts übernimmt. Dazu gehören bei der Volksbank Rhein-Wehra Real Estate GmbH die Bewertung des Objekts, die Erstellung von Exposés, die Vermarktung, die Unterstützung bei der Finanzierung oder die Organisation von Besichtigungen.

Wer zahlt die Maklerprovision?

Seit der Einführung des neuen Gesetzes zur Teilung der Maklerprovision im Jahr 2020 gilt in Deutschland eine neue Regelung. Gemäß dieser Regelung darf die Provision bei der erfolgreichen Vermittlung von Immobilien nicht mehr einseitig vom Käufer getragen werden. Stattdessen müssen Verkäufer und Käufer jeweils die Hälfte der Provision übernehmen, es sei denn, sie einigen sich auf eine andere Verteilung. Diese gesetzliche Änderung soll dazu beitragen, die Belastung für die Käufer zu reduzieren. Es ist daher wichtig, sich im Vorfeld über die genaue Aufteilung der Maklerprovision zu informieren und diese im Kaufvertrag entsprechend festzuhalten.

Anders sieht es bei der Vermietung aus. Hier gilt das Bestellerprinzip. Das bedeutet, dass derjenige für die Provision aufkommt, der den Makler beauftragt hat.

Wie hoch ist die Maklerprovision?

Die Höhe der Maklerprovision in Baden-Württemberg liegt derzeit in der Regel bei ca. 7,14 % des Kaufpreises. Nach der neuen Regelung ab 2020 bedeutet dies, dass der Verkäufer und Käufer jeweils 3,57% zu tragen haben.

Bei Mietimmobilien ist eine Provision in Höhe von zwei Nettokaltmieten üblich.

Abweichungen kann es durch interne Absprachen geben. Deshalb sollte die genaue Provisionshöhe bereits im Maklervertrag festgelegt werden, um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden.

Wann ist die Maklerprovision zu zahlen?

Die Maklerprovision wird fällig, sobald es zu einem erfolgreichen Verkaufsabschluss kommt. Das bedeutet, dass die Provision mit Zahlung des Kaufpreises bzw. der Beurkundung des Kaufvertrags fällig wird. Es ist wichtig, die genauen Zahlungsmodalitäten bereits im Vorfeld zu klären, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden und einen reibungslosen Ablauf des Verkaufsprozesses sicherzustellen.

Haben Sie weitere Fragen zur Maklerprovision oder dem Immobilienverkauf? Unser erfahrenes Team hilft Ihnen gerne weiter – kontaktieren Sie uns gerne jederzeit über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an!

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